Häufig gestellte Fragen
Physio bedeutet natürlich und ist eine rein funktionsorientierte Therapie. Physiologie ist die Lehre von normalen körperlichen Lebensvorgängen. Durch gezielte Behandlungen werden gestörte körperliche Funktionen wieder normalisiert.
Ergo heißt übersetzt Werk, Tat, Aktivität und ist somit eine handlungsorientierte Therapieform. Durch verschiedene Behandlungsformen wird versucht die größtmögliche Selbständigkeit im Alltag, die gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen.
Bei Patienten mit Einschränkungen im körperlichen Bereich überschneiden sich oft die Behandlungen von Physio- und Ergotherapeuten. Physiologische Ursachen sind der Grund für das “Handlungsproblem”. Ein anschauliches Beispiel ist ein Patient, der einen Schlaganfall erlitten hat und seitdem einseitig gelähmt ist. Physio- und Ergotherapeuten arbeiten dann z.B. nach dem Bobath-Konzept, um eine Bewegung anzubahnen und setzen manuelle Techniken ein. Der Unterschied liegt hier in der Zielsetzung. In der Physiotherapie soll die normale Funktion des Armes gefördert werden, in der Ergotherapie steht z.B. das Halten einer Gabel im Mittelpunkt.
Es ist bei vielen Krankheitsbildern sinnvoll beide Therapieformen gleichzeitig anzuwenden. Durch eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit können Therapieziele schneller und effektiver erreicht werden.
Eine gute, transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der Ergotherapie. Therapeut, Kind und Eltern müssen Hand in Hand arbeiten, um Therapieziele zu erreichen. Es ist elementar wichtig, dass in den Alltag Übungen eingebaut werden, um Verbesserungen zu erzielen. In der Therapiestunde können Eltern mit angeleitet werden und somit zu Hause einen wichtigen Schritt zum Therapieerfolg herbeiführen.
In der Regel kommen die PatientInnen ein bis drei Mal wöchentlich zur Ergotherapie. Dies reicht nicht aus, um eine konstante Verbesserung der betroffenen Bereiche zu erzielen. Eine gute Ergotherapie gibt immer Übungen an die Hand, die alltagsnah und zielorientiert umsetzbar sind. Nur durch tägliches Training kann ein Erfolg erzielt werden.
Für Kinder ist die Therapie immer zuzahlungsfrei. Gesetzlich Versicherte Erwachsene sind zu einer Zuzahlung verpflichtet. Ab einer bestimmten Höhe kann man sich von der Krankenkasse befreien lassen und zahlt keine Zuzahlung mehr. Privatpatienten erhalten einen Kostenvoranschlag, den sie bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung einreichen können. Es ist ebenfalls möglich als Selbstzahler therapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Allgemeinmediziner, Neurologen, Kinderärzte, Psychiater, Internisten, Orthopäden, Handchirurgen, Unfallärzte der BG, etc. sind dazu berechtigt Ergotherapie, ggf. auch Hausbesuche zu verordnen.
Alle Heilmittel sind parallel ausführbar. In Bezug auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist es sogar bei mehreren Krankheitsbildern sinnvoll, da Therapieerfolge noch schneller und effektiver zu erreichen sind.
Die Therapie muss spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Bei längeren Wartezeiten muss man sich von dem zuständigen Arzt eine neue ausstellen lassen und die alte Verordnung vernichten.
Wenn das Therapieziel nicht gefährdet ist, darf eine Verordnung 14 Kalendertage ohne Begründung unterbrochen werden. Sollte die Pause diesen Zeitraum überschreiten muss der/die zuständige TherapeutIn den Zeitraum begründen. Nach der Pause kann die Verordnung ohne Umstände fortgeführt werden.
Wenn es notwendig ist, kann ein Hausbesuch als medizinische Indikation angeordnet werden. Kinder, die zur Ergotherapie kommen haben einen Anspruch auf “Integration ins häusliche Umfeld”. Dieser Besuch darf 90 Minuten dauern und kann auf dem aktuellen Rezept einmalig abgerechnet werden. Dies kann ein wichtiger Bestandteil der Therapie sein und maßgeblich zum Erfolg beitragen.